104. begrüßt, dass in den Vereinten Nationen die Arbeit zur Erreichung eines einheitlichen Verhaltensstandards für alle Kategorien des an
friedenssichernden Missionen beteiligten Personals begonnen hat; stellt fest, dass im Aktionsplan der Task Force die Erfordernis dargelegt ist, dass sechs Grundprinzipien in allen Verhaltenskodizes des Ständigen Interinstitutionellen Ausschusses (Inter-Agency Standing Committee) enthalten sein müssen, einschließlich eines Prinzips, durch das sexu
elle Handlungen mit Personen unter achtzehn Jahren ve
...[+++]rboten sind, ungeachtet des lokal geltenden Volljährigkeitsalters oder Schutzalters; begrüßt, dass dieser Verhaltenskodex nun für das gesamte friedenssichernde und humanitäre Personal der Vereinten Nationen gilt; begrüßt die Schaffung von Personal Conduct Units innerhalb der VN-Missionen in Burundi, Cote d'Ivoire, der Demokratischen Republik Kongo und Haiti, um Beschuldigungen zu untersuchen und Opfern zu helfen; erwartet die uneingeschränkte Anwendung des Verhaltenskodex in allen VN-Vertretungen und auch gegebenenfalls die Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen gegen das Personal, das erwiesenermaßen Kinder vergewaltigt oder sexuell ausgenutzt hat: