« Verstößt Artikel 495 des Gerichtsgesetzbuches, dahin ausgelegt, dass er es der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften nicht
ermöglicht, vor den ordentlichen Gerichten eine Klage zu erheben, die darauf abzielt, die Interessen der Rechtsuchenden zu vertreten, gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung, indem er es der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften nicht ermöglicht, eine Klage zu erheben, die darauf abzielt, die Grundfreiheiten zu schützen, so wie sie in durch die Verfassung und die internationalen Verträge, bei denen Belgien Vertragspartei ist, anerkannt w
...[+++]erden, während gewisse Gesetze es ermöglicht haben, dass vor den Gerichtshöfen und Gerichten des gerichtlichen Standes durch juristische Personen Klage erhoben wird, die ein kollektives Interesse im Zusammenhang mit dem Schutz der Grundfreiheiten geltend machen, so wie sie durch die Verfassung und die internationalen Verträge, bei denen Belgien Vertragspartei ist, anerkannt werden?