36. fordert die Regierung von Bosnien und Herzegowina auf, die Rechtsvorschr
iften zur Gleichstellung der Geschlechter und die Rechtspraxis auf verschiedenen Ebenen anzugleichen, um eine einheitliche Rechtslage im Land zu schaffen, und das Referat, das auf zentraler Ebene für die Gleichstellung der Geschlechter zuständig ist, zu stärken, um gegen den anhaltenden Mangel an Frauen in höchsten Regierungskreisen vorzugehen und die Probleme, die bis zur Umsetzung entstehen, zu überwachen; fordert die Kommission auf, alle verfügbaren Mechanismen zu nutzen, um die Rechenschaftspflicht der Behörden in Bosnien und Herzegowina zu stärken und inten
...[+++]sivere Maßnahmen vonseiten der bosnischen Behörden in diesem Sinne voranzubringen; fordert die Regierung in Bosnien und Herzegowina auf, der Umsetzung und Angleichung des bosnisch-herzegowinischen Gesetzes zur Gleichstellung der Geschlechter und dem Antidiskriminierungsgesetz gemeinsam mit weiteren Rechtsvorschriften auf staatlicher Ebene mehr Gewicht zu verleihen;