A questo proposito, non può esservi una stretta correlazione tra, da un lato, una domanda di assistenza ai sensi dell’art. 24 dello Statuto recante denuncia di molestie psicologiche nei confronti dell’interessato da parte dei suoi superiori gerarchici e, dall’altro, una decisione implicita di rigetto di tale domanda e della domanda di risarcimento per violazione da parte dell’istituzione interessata del suo dovere di sollecitudine.
Insoweit kann zwischen einem Antrag auf Beistand gemäß Art. 24 des Statuts, mit dem ein Mobbing durch die Vorgesetzten des Betroffenen gerügt wird, auf der einen und einer stillschweigenden Ablehnung dieses Antrags sowie des Antrags auf Schadensersatz wegen Verletzung der Fürsorgepflicht durch das betreffende Organ auf der anderen Seite kein enger Zusammenhang bestehen. Während nämlich die in dem Antrag auf Beistand angezeigten Tatsachen als ihren Urhebern zuzurechnende Handlungen anzusehen sind, ist dies bei der stillschweigenden Zurückweisungsentscheidung nicht der Fall, die eine dem betreffenden Organ zuzurechnende Handlung darstellt.