(63) Jeder für die Verarbeitung Verantwortliche ohne Niederlassung in der Union, dessen Verarbeitungstätigkeiten sich auf in der Union ansässige betroffene Personen beziehen und dazu dienen , di
esen Personen Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder deren Verhalten zu beobachten, sollte einen Vertreter benennen müssen , es sei denn, dieser für die Verarbeitung Verantwortliche ist in einem Drittland niedergelassen, das einen angemessenen Schutz bietet, oder es handelt sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen, um eine Behörde oder um eine öffentliche Einrichtung oder der betreffende für die Verarbeitung Verantwortliche bietet den b
...[+++]etroffenen Personen nicht nur gelegentlich Waren oder Dienstleistungen an.