Art. 6 - Artikel 287 desselben Erlasses wird durch Folgendes ersetzt: "Art. 287 - Die Bewer
tung ist Gegenstand eines der nachstehenden Vermerke: 1° "günstig": Wenn die Verwaltungsaufgaben und die strategischen und operativen Ziele, die in der Aufgabenbeschreibung und in dem Verwaltungsvertrag oder in dem Zielsetzungsvertrag, für welchen der Mandatsträger verantwortlich, mitverantwortlich ist oder zu welchem er beiträgt, aber in letztgenanntem Fall nur was seinen Beitrag betrifft, enthalten sind, entweder ausreichend und innerhalb der vorgesehenen Fristen quantitativ und qualitativ erreicht wurden oder nicht ausreichend bzw. nicht innerha
...[+++]lb der vorgesehenen Fristen qualitativ und quantitativ erreicht wurden, der Mandatsträger jedoch den Nachweis erbringt, dass diese Situation auf unvorhersehbare oder von ihm völlig unabhängige Umstände zurückzuführen ist; 2° "vorbehaltlich": Wenn die Verwaltungsaufgaben und die strategischen und operativen Ziele, die in der Aufgabenbeschreibung und in dem Verwaltungsvertrag oder in dem Zielsetzungsvertrag, für welchen der Mandatsträger verantwortlich, mitverantwortlich ist oder zu welchem er beiträgt, aber in letztgenanntem Fall nur was seinen Beitrag betrifft, enthalten sind, quantitativ und qualitativ nur zu teilhaft, oder nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen erreicht wurden; 3° "ungünstig": Wenn die Verwaltungsaufgaben und die strategischen und operativen Ziele, die in der Aufgabenbeschreibung und in dem Verwaltungsvertrag oder in dem Zielsetzungsvertrag, für welchen der Mandatsträger verantwortlich, mitverantwortlich ist oder zu welchem er beiträgt, aber in letztgenanntem Fall nur was seinen Beitrag betrifft, enthalten sind, quantitativ und qualitativ nur unzulänglich, oder nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen erreicht wurden".