Diese Änderungen betreffen allesamt Fragen, die in Artikel 77 Absatz 2 behandelt werden: die gemeinsame Politik in Bezug auf Visa und andere kurzfristige Aufenthaltst
itel (Buchstabe a), Kontrollen, denen Personen beim Überschreiten der Außengrenzen unterzogen werden (Buchstabe b), Voraussetzungen, unter denen sich Drittstaatsangehörige innerhalb der Union frei bewegen können (Buchstabe c), Maßnahmen, die für die schrittweise Einführung eines integrierten Grenzschutzsystems an den Außengrenzen erforderlich sind (Buchstabe d), und die Abschaffung von Kont
rollen von Personen beim ...[+++] Überschreiten der Binnengrenzen (Buchstabe e).