13. L'autorità contraente non assegna un contratto classificato all'offerente preferenziale finché non ha ricevuto conferma dalla NSA o da un'altra autorità di sicurezza competente dello Stato membro in cui ha sede il contraente o subcontraente interessato che, ove richiesto, è stato rilasciato l'FSC adatto.
13. Die Vergabebehörde vergibt keinen als Verschlusssache eingestuften Auftrag an einen bevorzugten Bieter, bevor sie von einer Nationalen Sicherheitsbehörde oder einem sonstigen zuständigen Sicherheitsorgan des Mitgliedstaats, in dem der betreffende Auftragnehmer oder Subauftragnehmer eingetragen ist, die Bestätigung erhalten hat, dass erforderlichenfalls ein entsprechender Sicherheitsbescheid für das Unternehmen erteilt wurde.