Durch neue, 2012 und 2013 in Kraft getretene EU-Rechtsvorschriften wird gewährleistet, dass Pa
ssagiere überall in Europa vergleichbare Grundrechte genießen, unabhängig davon, ob sie per Flugzeug, Bahn, Schiff oder Bus unterwegs sind. Die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010[98] für Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr trat am 6. Januar 2011 in Kraft, die Verordnung (EU) Nr. 181/2011[99] über die Rechte von Busfahrgästen am 20. März 2011. Die neuen Bestimmungen sorgen dafür, dass Fahrgäste, die die genannten Beförderungsmittel nutzen, das Recht auf Infor
...[+++]mation und Unterstützung haben, falls bei ihrer Reise Probleme auftreten.