al recupero della sanzione amministrativa e/o dell'ammenda irrogata secondo le leggi e le procedure dello Stato membro richiedente dalle autorità competenti o confermata da un organo amministrativo o giudiziario, ovvero, laddove applicabile, dal giudice del lavoro, e non soggetta ad ulteriore appello, o
Sie nimmt die Beitreibung einer Verwaltungssanktion und/oder Geldbuße vor, die nach den Rechtsvorschriften und Verfahren des ersuchenden Mitgliedstaats von einer zuständigen Behörde verhängt oder von einer Verwaltungs- oder Justizbehörde und/oder gegebenenfalls von einem Arbeitsgericht bestätigt wurde und gegen die keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden kann; oder