considerando che, per scoraggiare pratiche tariffarie sleali senza tuttavia impedire, restringere o distorcere la concorrenza in materia di prezzi da parte delle linee non conferenziate, purché svolgano le loro attività su una base leale e commerciale, è opportuno - nei casi in cui dalla constatazione definitiva dei fatti risulti l'esistenza di una pratica tariffaria sleale e di un pregiudizio - prevedere la possibi-
Als Abschreckungsmaßnahme gegen unlautere Preisbildungspraktiken, aber ohne den Preiswettbewerb von nicht der Konferenz angehörigen Schiffahrtslinien zu verhindern, einzuschränken oder zu verzerren, sofern diese auf einer angemessenen und kaufmännischen Grundlage tätig sind, ist es zweckmässig, in Fällen, in denen der endgültig festgestellte Sachverhalt beweist, daß unlautere Preisbildungspraktiken und eine Schädigung vorliegen, die Möglichkeit vorzusehen, aus besonderen Gründen eine Ausgleichsabgabe zu erheben.