se l'invalidità è temporanea, per la durata della disabilità, a una rendita pari al 60 % dell'ultimo stipendio base percepito, ove l'invalidità sia insorta, o la malattia sia stata contratta, nell'esercizio delle funzioni, e al 30 % negli altri casi.
Ist der Betreffende zeitweilig außerstande, sein Amt auszuüben, so hat er für die Dauer seiner Dienstunfähigkeit Anspruch auf ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit in Höhe von 60 % des letzten Grundgehalts, wenn er sich das Gebrechen oder die Krankheit in Ausübung seines Amtes zugezogen hat; in den übrigen Fällen beträgt das Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit 30 %.