4. Qualora uno Stato membro ritenga che un apparecchio dichiarato conforme alla presente direttiva provochi seri danni ad una rete o interferenze radio dannose, o disturbi la rete o il suo funzionamento, il gestore può essere autorizzato a rifiutare o ad interrompere il collegamento o a ritirare dal servizio tale apparecchio.
(4) Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, daß ein Gerät, dessen Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Richtlinie bescheinigt wurde, ernsthaften Schaden an einem Netz verursacht oder funktechnische Störungen bewirkt oder für das Netz oder den Netzbetrieb eine schädliche Wirkung hat, so kann der Betreiber die Genehmigung erhalten, für dieses Gerät den Anschluß zu verweigern, die Verbindung aufzuheben oder den Dienst einzustellen.