A norma del regolamento (CE) n. 1782/2003 la riserva nazionale viene alimentata con i diritti all’aiuto non utilizzati o, su base facoltativa, attraverso una trattenuta sulle vendite di diritti o sulle vendite effettuate prima di una certa data.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 wird die nationale Reserve durch nicht in Anspruch genommene Zahlungsansprüche oder fakultativ durch Einbehalt eines Teils der Erlöse aus dem Verkauf von Zahlungsansprüchen oder dem vor einem bestimmten Zeitpunkt erfolgten Verkauf dieser Zahlungsansprüche gespeist. Deshalb ist ein Zeitpunkt festzusetzen, nach dem nicht in Anspruch genommene Zahlungsansprüche wieder der nationalen Reserve zugeschlagen werden.